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Termine
Voranmeldung: noch nicht bekannt
ANMELDEFRIST: noch nicht bekannt
Aufnahmsprüfung (nur für jene Bewerber, welche die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt haben): noch nicht bekannt
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AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN für die Aufnahme in die HÖHERE ABTEILUNG
Bewerber/-innen aus ALLGEMEINBILDENDEN HÖHEREN SCHULEN:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder eines höheren Jahrgangs.
Bewerber/-innen aus HAUPTSCHULEN:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe. Die Beurteilung in den leistungsdifferenzierten Gegenständen (Deutsch, Mathematik und Englisch) darf nicht schlechter als „GUT“ in der 2. Leistungsgruppe sein. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so ist in den entsprechenden Gegenständen eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
Ausnahme: „Eignungsfeststellung“ der Klassenkonferenz der Hauptschule (bei „Befriedigend“ der 2 LG).
Bewerber/-innen aus HAUPTSCHULEN ohne Leistungsgruppen:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe. Die Beurteilung in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch darf nicht schlechter als „GUT“ sein. Ein „BEFRIEDIGEND“ in diesen Gegenständen ist dann kein Hindernis, wenn das Jahreszeugnis das Kalkül „mit ausgezeichnetem Erfolg“ enthält. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so ist in den entsprechenden Gegenständen eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
Bewerber/-innen aus POLYTECHNISCHEN SCHULEN:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe. Für die Aufnahme ist das Zeugnis der 8. Schulstufe maßgeblich und es müssen die Bedingungen der jeweiligen in der 8. Schulstufe besuchten Schulform erfüllt sein.
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AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN für die Aufnahme in die FACHSCHULEN
Bewerber/-innen aus ALLGEMEINBILDENDEN HÖHEREN SCHULEN
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder eines höheren Jahrgangs.
Bewerber/-innen aus HAUPTSCHULEN:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe. Die Beurteilung in den leistungsdifferenzierten Gegenständen (Deutsch, Mathematik und Englisch) darf nicht schlechter als „GENÜGEND“ in der 2. Leistungsgruppe sein. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so ist in den entsprechenden Gegenständen eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
Bewerber/-innen aus HAUPTSCHULEN ohne Leistungsgruppen:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe. Die Beurteilung in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch darf nicht schlechter als „BEFRIEDIGEND“ sein. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so ist in den entsprechenden Gegenständen eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
Bewerber/-innen aus POLYTECHNISCHEN SCHULEN:
Positive Beurteilung in der 9. Schulstufe. |
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AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN für die Aufnahme in den Bereich Metalldesign
Aufnahmewerber für die Fachschule für Metalldesign, sowie Aufnahmewerber im Kolleg Metalldesign - sofern sie aus einer allgemeinbildenden Schule kommen - müssen einen künstlerischen Eignungstest absolvieren.
Dieser besteht aus mehrern Teilaufgaben, erstreckt sich über die Dauer von ca. 3h.
Termin: 19. März 2010 - 13:30h |
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ALLGEMEINES
Aufgrund der Noten in der Semesternachricht werden die Aufnahmsbewerberinnen/Aufnahmsbewerber nach den Kriterien an der Wunschschule gereiht und es wird ihnen nach Maßgabe der verfügbaren Plätze entsprechend dieser Reihung bis spätestens am 5. Montag nach den Semesterferien ein Schulplatz vorläufig zugewiesen.
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